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Investitionskosten pro Leistung

Was sind Investitionskosten?

Der Gesetzgeber schreibt im SGB XI vor, dass die Betriebskosten eines Pflegedienstes keine Auswirkungen auf die Pflegezeit für Patienten haben dürfen, da die von den Pflegekassen honorierten Leistungen uneingeschränkt den Pflegebedürftigen zustehen.

Aus diesem Grund kann jeder Pflegedienst seine Betriebskosten anteilig der Kostenabrechnung für Patienten als Investitionskosten in private Rechnung, an den Patienten, stellen. Die Höhe der Investitionskosten richtet sich nach der Kostenrechnung der Pflegekasse pro Patient (auch bei Urlaubspflege / Verhinderungspflege) und wird nach einem prozentualen Kostenfaktor, den jeder Pflegedienst ermitteln muß, den Patienten monatlich in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der Investitionskosten nicht bundeseinheitlich ist und somit in den Bundesländern variieren kann.

Was ist neu?

In meinpflegedienst.com können die Investitionskosten berechnet werden. Dafür gibt es verschiedene Berechnungsregeln, wie der prozentuale Anteil der Gesamtrechnung oder ein bestimmter Punktwert. Zur Berechnungsregel können Sie angeben, wer der Kostenträger der Investitionskosten ist, zum Beispiel das Sozialamt oder ein privater Kostenträger.

In Rheinland-Pfalz sollen die Investitionskosten ab dem 01.01.2018 als ein fester Betrag zu einer Leistung berechnet werden. Diese Möglichkeit gab es in meinpflegedienst.com. bisher nicht.
Daher haben wir eine neue Berechnungsregel für die Investitionskosten eingeführt. Die neue Berechnungsregel ermöglicht Ihnen jeder Leistung einen festen Betrag zuzuweisen. Der Betrag wird daraufhin bei der Berechnung der Investitionskosten berücksichtigt und die Kosten der gesamten Rechnung ermittelt.

Wie gehen Sie vor?

Zuerst wählen Sie in den Firmendaten, bei den Investitionskosten für SGB XI ,die neue Berechnungsregel “Betrag pro Leistung” aus. Zudem sollten Sie die Kostenträger und die Leistungsarten, zu denen die Investitionskosten berechnet werden sollen, auswählen.

Firmendaten Investitionskosten

Zweitens sollten Sie zu jeder Leistung, die Investitionskosten enthalten soll, den Betrag angeben. Dafür gehen Sie in die Leistungen SGB XI und wählen eine Leistung aus. In den Sondervereinbarungen können Sie die Investitionskosten (Betrag) eingeben.

Sondervereinbarung für Investitionskosten ändern

Zum Schluss können Sie die Rechnungen erstellen, in der die Investitionskosten entsprechend berechnet werden. Die Investitionskosten werden nur bei den Klienten berechnet, die in den Klienten-Stammdaten diese zugewiesen bekommen haben.