Wichtige Aktualisierung der Pflegepreise ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Preisanpassungen für Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Kraft. Diese Änderungen betreffen die Pflegegrade 2 bis 5, bei denen eine Erhöhung um 5% vorgenommen wird. Die Tarife für Pflegegrad 1 bleiben unverändert. Wir haben die aktualisierten Preise bereits auf meinpflegedienst.com für Sie hinterlegt, und sie stehen ab sofort zur Anwendung bereit.
Bezüglich der Einrichtungen, die Leistungen gemäß § 45a SGB XI erbringen, wird es eine wesentliche Änderung geben. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Umwandlung von Pflegesachleistungen automatisch mit 40% von den Pflegesachleistungen berechnet. Die Pflegepreise müssen nicht mehr manuell umgerechnet werden, sondern es werden die vollen Preise bei den Pflegesachleistungen zu den Pflegegraden hinterlegt.
Für die Tagespflege bleibt die Preisstruktur für Pflegesachleistungen unverändert.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig, und wir setzen uns weiterhin für eine transparente und faire Preisgestaltung ein.
Preise für Pflegesachleistungen ab 01.01.2024
Pflegesachleistung ab 01.01.2022 |
Pflegegeld ab 01.01.2022 |
Pflegesachleistung ab 01.01.2024 |
Pflegegeld ab 01.01.2024 |
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Pflegegrad 2 | 724 € | 316 € | 761 € | 332 € |
Pflegegrad 3 | 1363 € | 545 € | 1432 € | 573 € |
Pflegegrad 4 | 1.693 € | 728 € | 1.778 € | 765 € |
Pflegegrad 5 | 2095 € | 901 € | 2200 € | 947 € |