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Release 4.40 - Blankoverordnung, Wohngruppe, ...

Mit diesem Release haben wir die neuen Anforderungen für die Verordnung häuslicher Krankenpflege umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2024 wird die "Blankoverordnung" für häusliche Krankenpflege eingeführt. Hierbei bleibt es Aufgabe der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes, die erforderlichen Leistungen zu verordnen, während die qualifizierte Pflegefachkraft entscheidet, wie häufig und wie lange die Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) notwendig sind.

Des Weiteren haben wir die Möglichkeit zur Organisation der Klienten nach Wohngruppen eingeführt. Dies ermöglicht es den Einrichtungen, ihre Arbeit strukturierter und effizienter zu gestalten. Zudem enthält dieses Release zahlreiche kleinere Funktionen und Verbesserungen, die den Arbeitsalltag weiter erleichtern.

Ab Juli "Blankoverordnung" für häusliche Krankenpflege

Im Rahmen der erweiterten Versorgungsverantwortung für Pflegefachkräfte, der sogenannten „HKP-Blankoverordnung“, sind bestimmte Leistungen definiert, bei denen qualifizierte Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst festlegen können. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt entscheidet weiterhin, welche Leistungen verordnet werden. Die qualifizierte Pflegefachkraft trifft dann die Entscheidung, wie häufig und wie lange die entsprechenden Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) erforderlich sind.

Zur besseren Übersicht wurde im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie eine neue Spalte eingefügt: „Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch Pflegefachkraft möglich? Ja/nein“. Diese Spalte kennzeichnet, für welche Leistungen die Pflegefachkräfte eigenständig die Häufigkeit und Dauer festlegen können.

Das ändert sich ab 1. Juli:

  • Entscheidung über Häufigkeit und Dauer: Bei bestimmten Maßnahmen können Ärztinnen und Ärzte festlegen, dass die Pflegefachkraft die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen bestimmt.
  • Neue Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“: Wenn die Pflegefachkraft die Häufigkeit und Dauer einer Maßnahme festlegen soll, wählen Ärztinnen und Ärzte die entsprechende Maßnahme auf dem Formular aus oder tragen sie im Freitextfeld ein. Anschließend setzen sie ein Kreuz in der neuen Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“.
  • Datumsfelder für ärztliche Festlegung: Wenn auf der gleichen Verordnung mindestens eine Maßnahme enthalten ist, bei der Häufigkeit und Dauer ärztlich festgelegt werden, füllen Ärztinnen und Ärzte weiterhin die übergeordneten Datumsfelder aus.
  • Neues Ankreuzfeld „Soziales Entschädigungsrecht (SER)“: Ärztinnen und Ärzte setzen ein Kreuz, wenn sie häusliche Krankenpflege aufgrund des Sozialen Entschädigungsrechts (neues SGB XIV) verordnen.

In meinpflegedienst.com haben wir das neue Formular integriert. Ab dem 01.07.2024 werden alle Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab diesem Datum automatisch im neuen Layout angezeigt und können entsprechend ausgefüllt werden. Das neue Layout umfasst alle erforderlichen Felder und Optionen, wie die neuen Spalten und Ankreuzfelder für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) und die Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch die Pflegefachkraft. Diese Integration erleichtert Ihnen die Arbeit und gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Verordnung

Das Formular kann im Büro ausgefüllt und anschließend per E-Mail oder Fax an den Arzt gesendet werden, damit er die Verordnung ausstellen kann. Dies gewährleistet eine schnelle und effiziente Bearbeitung.

Verordnung PDF

Weitere Informationen zur neuen Verordnung finden Sie unter:

HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE


Telematik Infrastruktur(TI) / KIM

Für ambulante Einrichtungen ist die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem 01.07.2025 vorgesehen. In letzter Zeit haben wir viele Anfragen zu diesem Thema erhalten. Daher möchten wir Ihnen unsere aktuelle Situation und einen Ausblick zur TI-Anbindung geben.

Derzeit arbeiten wir intensiv an der Integration von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in meinpflegedienst.com. Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, E-Mails nahtlos über KIM zu versenden. Momentan befinden wir uns in der Testphase von KIM und arbeiten an der vollständigen Integration in meinpflegedienst.com.

Im nächsten Monat werden wir Ihnen ausführlichere Informationen zur Nutzung von KIM in meinpflegedienst.com bereitstellen.


Verbesserung bei der Verordnung AUSSERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE

Wir haben die Verordnung für die außerklinische Intensivpflege deutlich verbessert, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die Verwaltung der Verordnungen zu erleichtern. Mit der neuen Funktionalität können Sie bei der Genehmigung einer Verordnung die spezifischen Leistungen auswählen und die genehmigte Dauer für jede Leistung hinterlegen. Dies ermöglicht eine präzisere und übersichtlichere Dokumentation der genehmigten Pflegeleistungen.

Darüber hinaus haben Sie jetzt die Möglichkeit, anzugeben, ob eine Folgeverordnung erforderlich ist oder ob eine solche bereits erstellt wurde. Diese zusätzliche Information hilft Ihnen, den Überblick über den Verordnungsstatus zu behalten und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Durch diese Verbesserungen können Sie die Erinnerungen an die Erstellung und Einreichung von Folgeverordnungen besser steuern und sicherstellen, dass alle notwendigen Verordnungen fristgerecht vorliegen.

Verordnung AKI

Neue Organisation nach Wohngruppen

Viele Pflegeeinrichtungen betreuen ihre Klienten in Wohngruppen. Diese Struktur ermöglicht eine gezielte und persönliche Betreuung innerhalb kleinerer Gruppen. Um die Organisation und Verwaltung dieser Wohngruppen zu erleichtern, haben wir die Funktion "Wohngruppen" in meinpflegedienst.com eingeführt.

Mit dieser neuen Funktion können Sie jedem Klienten eine spezifische Wohngruppe zuweisen. Dies verbessert nicht nur die Übersichtlichkeit, sondern auch die Effizienz in der Pflegeplanung und -durchführung. Jede Wohngruppe kann individuell verwaltet werden, was die Koordination der Betreuungsleistungen vereinfacht und sicherstellt, dass alle Klienten die bestmögliche Betreuung erhalten.

Jetzt können Sie jedem Klienten die Wohngruppe zuweisen, in der er sich befindet. Jeder Klient kann nur einer Wohngruppe zugeordnet werden

Zuordnung Wohngruppe

Sie können in der Liste der Klienten die Spalte "Wohngruppe" aktivieren. Damit haben Sie eine bessere Übersicht über die Klienten in den Wohngruppen.

Wohngruppe in der Liste

Wohngruppe anlegen

Die Wohngruppe ist eine spezielle Art von Team, das in meinpflegedienst.com eingeführt wurde, um die Organisation der Klienten zu verbessern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Teams, in denen ein Klient mehreren Teams gleichzeitig zugeordnet werden kann, gilt für Wohngruppen eine besondere Regelung: Ein Klient darf nicht mehreren Wohngruppen gleichzeitig zugeordnet sein.

Dies bedeutet, dass jeder Klient eindeutig einer bestimmten Wohngruppe zugeordnet wird, wodurch eine klare und strukturierte Betreuung innerhalb der Wohngruppe ermöglicht wird. Diese Einzigartigkeit stellt sicher, dass es keine Überschneidungen oder Verwechslungen bei der Zuordnung der Klienten gibt, was die Pflegekoordination und die Verfolgung der Betreuungsmaßnahmen erleichtert.

Wohngruppe anlegen

Zu jeder Wohngruppe kann auch eine Kostenstelle definiert werden. Diese Kostenstelle wird dann automatisch in das DATEV-System übertragen. Dadurch wird eine nahtlose Integration der Wohngruppenverwaltung mit der Finanzbuchhaltung gewährleistet. Die Zuordnung der Kostenstelle zu den jeweiligen Wohngruppen ermöglicht eine präzise und effiziente Kostenverfolgung und -zuweisung. So behalten Sie stets den Überblick über die finanzielle Seite der Betreuung und können die Ressourcen optimal verwalten.

Wohngruppe Daten

Wohngruppe auf der Rechnung

Auf der Rechnung kann die Wohngruppe ebenfalls angezeigt werden. Dies ermöglicht eine noch detailliertere Übersicht und eine klare Zuordnung der erbrachten Leistungen zu den jeweiligen Wohngruppen. Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie die entsprechende Option in den Einstellungen unter den Firmendaten aktivieren. Durch diese Einstellung wird sichergestellt, dass jede Rechnung automatisch die zugehörige Wohngruppe enthält, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen erhöht.

Rechnung Einstellung

Ausgabe der Wohngruppe auf der Rechnung.

Rechnung mit Wohngruppe

Benutzerzugriff einschränken

Jedem Benutzer kann eine spezifische Wohngruppe oder ein Team zugewiesen werden. Diese Zuweisung stellt sicher, dass der Benutzer nur die Klienten sehen kann, die zu dem entsprechenden Team oder der Wohngruppe gehören. Dadurch wird die Übersichtlichkeit verbessert und die Verwaltung der Klienten effizienter gestaltet. Diese gezielte Sichtbarkeit erleichtert es den Benutzern, sich auf die Betreuung ihrer zugewiesenen Klienten zu konzentrieren und deren Bedürfnisse optimal zu erfüllen.

Zugriff auf die Wohngruppe

Abwesenheit drucken

Für die Planung der Urlaubszeiten ist es wichtig, dass Sie die Abwesenheiten der Mitarbeiter im Voraus planen. Die Übersicht der Planung konnte bisher auf meinpflegedienst.com nur online eingesehen werden. Jetzt können Sie die Abwesenheiten auch ausdrucken. Dazu müssen Sie die Übersicht der Abwesenheiten auswählen und auf das Druckersymbol klicken.

Abwesenheit

Drucken der "Besuche des Klienten" im Druckzentrum

Im Ausdruck "Besuche des Klienten" können Sie pro Woche alle Besuche, die geplant oder stattgefunden haben, für einen Klienten ausdrucken. Bisher konnten die Ausdrucke nur pro Klient einzeln erstellt werden. Jetzt können Sie die Ausdrucke für mehrere Klienten gleichzeitig ausdrucken. Dazu müssen Sie im Druckzentrum nur die gewünschten Klienten und die Woche auswählen und auf "Drucken" klicken. Zuvor müssen Sie den Ausdruck für Soll- oder Ist-Planung auswählen.

Besuche des Klienten

Schichtart - Rufbereitschaft

Bei den Schichten wurde eine neue Schichtart hinzugefügt, nämlich die Rufbereitschaft. Diese gilt als Arbeitszeit, wird jedoch nicht bei der Zuschlagsberechnung berücksichtigt.

Damit können Sie die Rufbereitschaft als Schichtart definieren und die Mitarbeiter entsprechend planen. Die Zeit der Rufbereitschaft wird dann nicht für die Zuschläge berücksichtigt. So können Sie die Rufbereitschaft wie alle anderen Schichten problemlos planen.

Schicht Rufbereitschaft

Digitalen Leistungsnachweis - Drucken

Nachdem die digitale Unterschrift auf dem Leistungsnachweis geleistet wurde, kann der Leistungsnachweis nun gedruckt werden. Jeder Leistungsnachweis erhält dabei einen zusätzlichen Status. Dies erleichtert Ihnen die Arbeit, da Sie einfacher verfolgen können, welche Leistungsnachweise nach der Unterschrift gedruckt wurden.

Um den Leistungsnachweis zu drucken, können Sie in der Übersicht die Leistungsnachweise auswählen, die den Status "unterschrieben" haben, und anschließend auf "Drucken" klicken.

Drucken des LN

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