Release 4.47 - E-Rechnung und Erhöhung der Pflegesachleistungen
Mit diesem Release führen wir die Unterstützung für E-Rechnungen in meinpflegedienst.com ein, um Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2025 zu unterstützen. Gleichzeitig haben wir die Erhöhung der Pflegesachleistungen um 4,5 % automatisch in das System integriert. Diese Neuerungen sorgen für eine rechtssichere, effiziente und nahtlose Abwicklung Ihrer Abrechnungen.
E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr zwischen inländischen Unternehmen ausschließlich elektronische Rechnungen zu verwenden. Dies bedeutet, dass Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden müssen, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Rechnungen im herkömmlichen PDF-Format oder auf Papier gelten ab diesem Zeitpunkt als "sonstige Rechnungen" und erfüllen nicht die Anforderungen einer E-Rechnung.
Was ist E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt wird. Sie ermöglicht eine automatische Verarbeitung in Buchhaltungssystemen, reduziert manuelle Eingriffe und minimiert Fehler. Zudem erfüllt sie gesetzliche Anforderungen.
Für Privatkunden besteht derzeit keine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung. Die Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) mit Kranken- und Pflegekassen bleibt weiterhin unverändert. Als Pflegeeinrichtung haben Sie jedoch die Möglichkeit, E-Rechnungen an Sozialämter oder andere Kostenträger zu senden.
E-Rechnung in meinpflegedienst.com
In meinpflegedienst.com ist die Erstellung und der Versand von E-Rechnungen nahtlos integriert. Sie müssen keine zusätzlichen Schritte durchführen, um elektronische Rechnungen zu erstellen oder zu senden.
E-Rechnung erstellen
Um eine E-Rechnung manuell zu erstellen, öffnen Sie die gewünschte Rechnung und klicken Sie auf „Drucken“. Dort wählen Sie die neue Option „E-Rechnung“ und bestätigen durch einen Klick auf „Drucken“. Die E-Rechnung wird automatisch generiert und auf Ihrem Rechner gespeichert.
Format der E-Rechnung
Wir haben uns für das Format ZUGFeRD entschieden. Das ZUGFeRD-Format kombiniert ein lesbares PDF/A-3-Dokument mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Es bietet Unternehmen jeder Größe eine einfache Integration in bestehende Systeme und ist sowohl national als auch international rechtskonform. Durch die Kombination von Lesbarkeit und Automatisierung spart ZUGFeRD Zeit, reduziert Fehler und senkt Kosten, während es die gesetzlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen erfüllt.
So sieht die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format aus. Die Rechnung ist als PDF/A-3-Dokument mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten. Die XML-Daten enthalten alle Informationen der Rechnung und können automatisch verarbeitet werden.
Die XML-Datei sieht wie folgt aus.
E-Rechnung senden
Sie können E-Rechnungen direkt per E-Mail versenden. Öffnen Sie dazu die gewünschte Rechnung und klicken Sie auf das Senden-Icon. Verfassen Sie den E-Mail-Text und wählen Sie die E-Rechnung als Anhang hinzu. Abschließend klicken Sie auf Senden, um die E-Mail zu verschicken.
Versand mehrerer E-Rechnungen
Zusätzlich zum Versand einzelner Rechnungen können Sie auch mehrere E-Rechnungen gleichzeitig versenden. Öffnen Sie hierzu die Rechnungsübersicht, wählen Sie die Option „Senden der E-Rechnungen“ und markieren Sie die gewünschten Rechnungen. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion zuvor in den Einstellungen unter Firmendaten aktiviert werden muss.
Rechnungen können nur an Kostenträger versendet werden, für die eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Sollten Sie eine alternative Adresse nutzen wollen, können Sie diese direkt in der Rechnungsadresse in der Rechnung eintragen.
Status und Nachverfolgung
Gesendete E-Rechnungen erhalten den Status „E-Rechnung gesendet“, wodurch Sie den Versandstatus jederzeit nachvollziehen können. Im E-Mail-Verlauf werden alle versendeten Nachrichten inklusive Anhängen gespeichert.
E-Mail-Text anpassen
Der Standardtext für die E-Rechnungs-E-Mails kann in den Einstellungen (bei den Rechnungen) individuell angepasst werden. Es stehen Platzhalter wie $[rechnungsdatum] und $[rechnungsnummer] zur Verfügung, die automatisch durch die entsprechenden Rechnungsdaten ersetzt werden.
Leiweg-ID
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Zeichenkette. Sie dient dazu, bei der Übertragung elektronischer Rechnungen den öffentlichen Auftraggeber zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren. Die Leitweg-ID können Sie jetzt bei jedem Kostenträger hinterlegen.
Hinweis zur Nutzung des Druckzentrums
Die E-Rechnung kann nicht über das Druckzentrum erstellt oder gedruckt werden, da sie individuell erstellt und versendet wird.
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden unter:
Erhöhung der Pflegeleistungen ab 01. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen um 4,5 % erhöht. Diese Anpassung ist in meinpflegedienst.com automatisch hinterlegt und berücksichtigt die jeweilige Einrichtungsart, a beispielsweise für die Tagespflege andere Werte gelten. Die neuen Beträge werden automatisch in den Rechnungen und Kostenvoranschlägen berücksichtigt.
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
bisher | ab Jan 2025 | |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1432 € | 1497 € |
Pflegegrad 4 | 1778 € | 1859 € |
Pflegegrad 5 | 2200 € | 2299 € |
Tages und Nachtpflege nach §41 SGB XI
bisher | ab Jan 2025 | |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 689 € | 721 € |
Pflegegrad 3 | 1298 € | 1357 € |
Pflegegrad 4 | 1612 € | 1685 € |
Pflegegrad 5 | 1995 € | 2085 € |
Pflegegeld
bisher | ab Jan 2025 | |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
Pflegegrad 4 | 765 € | 799 € |
Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Der neue Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt ab Januar 2025 131 € monatlich statt wie bisher 125 €.
Bei der Kostenaufteilung ist der Name "Anteil 125" € in "Anteil Entlastungsbetrag" geändert.
Aktionen
Die Aktionen Freigeben und Drucken können Sie direkt aus der Übersicht der Kostenvoranschläge ausführen. Auf diese Weise lassen sich mehrere Kostenvoranschläge gleichzeitig freigeben oder drucken.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Ab Januar 2025 wird der jährliche Betrag für die Verhinderungspflege auf 1.685 € erhöht. Wird der Anteil der Kurzzeitpflege in Höhe von 843 € nicht genutzt, kann dieser vollständig auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dadurch ergibt sich ein maximales Budget von 2.528 € pro Jahr.
In 2025 wird die Nutzung von Ansprüchen auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege sich ändern. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Verhinderungspflege.
Weiter Informationen zu der Erhöhung zum 1. Januar 2025 finden Sie unter folgenden Links:
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