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Leistungen Privat
Was sind private Leistungen?
Private Leistungen sind Dienstleistungen, die nicht im Leistungskatalog des SGB V und SGB XI enthalten sind und von Ihnen als Dienstleistungsunternehmen angeboten werden. Diese Leistungen werden in einer separaten privaten Rechnung erfasst. Beispiele: Gartenpflege, Gassi gehen, Grabpflege.
Warum brauchen Sie private Leistungen?
Korrekt angelegte private Leistungen sind wichtig für:
- Die Leistungsplanung bei Selbstzahler-Klienten
- Die private Rechnungsstellung
- Den Kostenvoranschlag und Vertrag
IMPORTANT
Wenn Sie private Leistungen bei einem Klienten erbringen, müssen Sie in den Stammdaten des Klienten die Leistungsart "Selbstzahler" auswählen. Der Klient muss als Kostenträger eingerichtet werden.
📍 Navigation
So finden Sie das Modul:
Hauptmenü → Leistungen → Leistungen Privat

📄 Die Leistungsliste
In der Liste sehen Sie alle angelegten privaten Leistungen.
Das können Sie hier tun:

- Anlegen, Anzeigen, Löschen
- Kalenderanzeige
- Drucken, nach Excel exportieren
- Notizen anlegen
- Suchfeld
📋 Arten der Leistungen
Bei den privaten Leistungen können drei verschiedene Arten angelegt werden:

Leistung
Diese Leistung ist direkt abrechnbar und kann in allen anderen Modulen direkt verwendet werden.

Hausbesuchspauschale
Die Hausbesuchspauschale ist ein Zuschlag, der abhängig vom Tag und der Tageszeit berechnet wird. Sie kann in die Leistungsplanung aufgenommen oder direkt in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Textposition
Die Textposition ist keine abrechenbare Leistung. Sie können sie lediglich in der Leistungsplanung verwenden, um vor Ort zusätzliche Informationen zu übermitteln (z. B. Unterschrift, von, bis).

➕ Leistung anlegen
So legen Sie eine neue private Leistung an:
- Wählen Sie die Art der Leistung aus.
- Erfassen Sie im angezeigten Dialog die Daten der Leistung.
- Klicken Sie auf Speichern.

TIP
Bei allen Leistungen können Sie auch den Steuersatz angeben. Diese Angabe ist nur dann notwendig, wenn Sie nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.
✏️ Leistung bearbeiten
So ändern Sie eine bestehende Leistung:
- Wählen Sie die gewünschte Leistung aus der Liste aus.
- Klicken Sie auf Ändern.
- Passen Sie die entsprechenden Leistungsdaten an.
- Klicken Sie auf Speichern.
WARNING
Die Änderung einer privaten Leistung hat eine systemweite Auswirkung.
Leistung anzeigen
Jede Leistung können Sie separat anzeigen lassen. In der Anzeige sehen Sie zusätzlich alle abhängigen Daten der Leistung.

❌ Leistung löschen
So löschen Sie eine Leistung:
- Wählen Sie die gewünschte Leistung aus.
- Klicken Sie auf Löschen.
- Bestätigen Sie den Löschvorgang.

📊 Weitere Daten der Leistung
Preise pro Periode
Wenn Sie zu einer Leistung eine Preiserhöhung haben, können Sie im Abschnitt "Preis pro Periode" den neuen Preis mit dem Datum angeben. Bei Kostenvoranschlag oder Abrechnung wird der Preis für die Periode entsprechend ausgewählt und berechnet.

Die Eingabe erfolgt im Popup. Wenn ein Preis bereits vorhanden ist, endet dieser automatisch einen Tag vor dem Beginn des neuen Preises.

Nicht abrechenbar mit Leistungen
In diesem Bereich legen Sie fest, mit welchen Leistungen eine Leistung bei einem Besuch nicht zusammen geplant werden darf. Diese Einstellung wird bei der Leistungsplanung, dem Kostenvoranschlag und der Abrechnung genutzt, um den Anwender zu warnen.
🖨️ Drucken
In dem Bereich der Leistungen Privat sind folgende Ausdrucke vorhanden:
- Liste der Leistungen
- Aktuelle Ansicht

🔗 Wo werden private Leistungen verwendet?
| Bereich | Verwendung |
|---|---|
| Kostenvoranschlag | Private Leistungen im Kostenvoranschlag |
| Pflegevertrag | Private Leistungen im Vertrag |
| Leistungsplanung | Planung der privaten Leistungen |
| Rechnungen | Private Rechnungsstellung |
❓ Häufige Fragen
Muss der Klient als Selbstzahler eingerichtet sein?
Ja, um private Leistungen abrechnen zu können, muss beim Klienten die Leistungsart "Selbstzahler" ausgewählt und der Klient als Kostenträger eingerichtet sein.
Kann ich den Steuersatz angeben?
Ja, bei allen Leistungen können Sie den Steuersatz angeben. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.
