Skip to content

Leistungen SGB XI


Was sind Leistungen SGB XI?

Die Leistungen SGB XI umfassen Leistungskomplexe, Einzelleistungen, Hausbesuchspauschalen, Zuschläge und Pauschalbeträge gemäß SGB XI. Sie erhalten die Software bereits mit den Leistungen des SGB XI (Name, Positionsnummer, Preis), sofern der Leistungskatalog vorliegt. Zusätzlich können Sie jederzeit neue Einträge erfassen und bestehende bearbeiten.

Warum brauchen Sie Leistungen SGB XI?

Korrekt angelegte Leistungen sind wichtig für:

  • Die Leistungsplanung und Abrechnung
  • Den Kostenvoranschlag und Vertrag
  • Den Tourenplan
  • Die automatische Ermittlung von Hausbesuchspauschalen und Zuschlägen

WARNING

Bitte überprüfen Sie die Leistungen auf Richtigkeit (Name, Positionsnummer, Preis). Wir übernehmen keine Haftung!

So finden Sie das Modul:

Hauptmenü → Leistungen → Leistungen SGB XI

Leistungen SGB XI Navigation

📄 Die Leistungsliste

In der Liste sehen Sie alle angelegten Leistungen nach SGB XI.

Das können Sie hier tun:

Leistungen SGB XI Funktionen
  • Anlegen, Anzeigen, Löschen
  • Punktwert anzeigen
  • Kalenderanzeige (Periodenauswahl)
  • Drucken, nach Excel exportieren
  • Notizen anlegen, Suchfeld

Mit der Auswahl einer Periode werden die entsprechenden Preise angezeigt. So können Sie Preise einer Periode prüfen oder kontrollieren, ob zukünftige Preise korrekt gepflegt sind.

📋 Arten der Leistungen

Bei den Leistungen nach SGB XI können fünf verschiedene Arten angelegt werden:

Leistung

Diese Leistung ist direkt abrechenbar und kann in allen anderen Modulen verwendet werden.

Leistung

Leistungspauschale

Ersetzt die bisherigen Leistungsgruppen oder Deckelungspositionen. Eine Pauschale ist ein fester Geldbetrag für die Erbringung einer oder mehrerer Leistungen eines Besuches.

Leistungspauschale

Hausbesuchspauschale

Die Hausbesuchspauschale ist ein Zuschlag, der abhängig vom Tag und der Tageszeit berechnet wird. Sie kann in die Leistungsplanung aufgenommen oder direkt in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Hausbesuchspauschale

TIP

In einigen Bundesländern gibt es Zuschläge zur Hausbesuchspauschale (Nachtzuschlag, Samstagszuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag). Diese werden automatisch bei der Rechnungserstellung ermittelt, sofern sie korrekt angelegt wurden.

Zu-/Abschlag

Zu- und Abschläge werden unter bestimmten Bedingungen ermittelt. Beispiele: Zuschlag bei späten Besuchen, Abschlag bei gleichzeitiger Erbringung mit SGB V.

Zu-/Abschlag

Textposition

Die Textposition ist keine abrechenbare Leistung. Sie können sie lediglich in der Leistungsplanung verwenden, um vor Ort zusätzliche Informationen mitzuteilen (z. B. Unterschrift, von, bis).

Textposition

🏷️ Leistungsart

Sie müssen bei den Leistungen angeben, zu welcher Leistungsart diese gehört:

  • SGB XI
  • §39 SGB XI
  • §37.3 SGB XI
  • §45a SGB XI
  • §45b SGB XI
  • SGB XII

📦 Sachleistung

Zu jeder Leistung im Bereich SGB XI können Sie die Sachleistung festlegen. Dies ist notwendig für die richtige Zuordnung der Punktwerte sowie statistische Auswertung:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

➕ Leistung anlegen

So legen Sie eine neue Leistung an:

  1. Wählen Sie die Art der Leistung aus.
  2. Erfassen Sie die Leistungsdaten im Eingabeformular.
  3. Klicken Sie auf Speichern.
Leistung anlegen

Wichtige Daten bei der Eingabe:

  1. Nummer der Leistung (steuert die Sortierung)
  2. Name der Leistung
  3. Leistungsart
  4. Sachleistung
  5. Punkte/Preis in €
  6. Positionsnummer (nur relevant für elektronische Abrechnung)
  7. Status: aktiv oder inaktiv
  8. Dauer der Leistung

✏️ Leistung bearbeiten

So ändern Sie eine bestehende Leistung:

  1. Wählen Sie die gewünschte Leistung aus der Liste.
  2. Klicken Sie auf Ändern.
  3. Passen Sie die Leistungsdaten an.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

WARNING

Die Änderung einer Leistung wirkt sich auf alle Bereiche aus, in denen sie verwendet wird.

Leistung anzeigen

Wenn Sie eine Leistung auswählen und auf Anzeigen klicken, werden neben den Basisdaten auch alle weiteren abhängigen Daten angezeigt. Für die jeweiligen Preise können Sie eine Gültigkeitsdauer (Preis pro Periode) eingeben.

Leistung anzeigen

❌ Leistung löschen

So löschen Sie eine Leistung:

  1. Wählen Sie die betreffende Leistung aus der Liste.
  2. Klicken Sie auf Löschen.
  3. Bestätigen Sie den Löschvorgang.

WARNING

Sobald eine Leistung gelöscht wird, kann diese nicht mehr in den anderen Bereichen eingesetzt werden.

📊 Weitere Daten der Leistung

Preise pro Periode

Wenn Sie neue Preise für eine Leistung erhalten haben, können Sie diese für die angegebene Zeitspanne eintragen. So behalten Sie eine umfassende Preisverlaufshistorie, und bei der Abrechnung werden automatisch die Preise der entsprechenden Zeitspanne verwendet.

Preise pro Periode

IMPORTANT

Preise sollen nur für Leistungen gepflegt werden, die bereits mit einem Preis versehen sind. Bei Leistungen, die auf Punktwerten basieren, ist keine Pflege eines Preises pro Zeitspanne erforderlich.

Pflegen Preise pro Periode

Zugeordnete Leistungen

Zu den Leistungspauschalen können Sie Leistungen hinterlegen, zu denen die Pauschale ermittelt werden soll. Falls mehrere Leistungspauschalen ermittelt werden, wird die mit dem größeren Preis vorgezogen.

Nicht abrechenbar mit Leistungen

In diesem Abschnitt legen Sie fest, welche Leistungen bei einem Besuch nicht gemeinsam geplant werden dürfen. Diese Einstellung wird bei der Leistungsplanung, dem Kostenvoranschlag sowie der Abrechnung verwendet, um den Anwender zu warnen.

Ausbildungsumlage

Hier können Sie die Ausbildungsumlage zuordnen. Diese Angabe ist nur für das Bundesland Hamburg relevant.

Sondervereinbarungen

Zu jeder Leistung können Sondervereinbarungen festgelegt werden. Dazu müssen Sie die Leistung im Anzeigemodus öffnen.

Sondervereinbarungen

Es gibt zwei Arten der Sondervereinbarungen:

  • Zu-/Abschlag nach Zeit — Abhängig von der Besuchszeit wird der Zu-/Abschlag ermittelt und berechnet
  • Zu-/Abschlag nach Pflegegrad — Abhängig vom Pflegegrad des Klienten wird der Zu-/Abschlag ermittelt und berechnet

Für die Berechnung stehen 3 Methoden zur Verfügung:

  • In Prozent — Der prozentuale Anteil der Leistung wird als Zu- oder Abschlag berechnet
  • Betrag in € — Der vorgegebene Betrag wird als Zu- oder Abschlag berechnet
  • Punktwert absolut — Der Wert ergibt sich aus der Multiplikation der Punktzahl und dem Punktwert

🖨️ Drucken

Folgende Ausdrucke sind vorhanden:

  1. Liste der Leistungen
  2. Aktuelle Ansicht
SGB XI drucken

🔗 Wo werden Leistungen SGB XI verwendet?

BereichVerwendung
KostenvoranschlagLeistungen im Kostenvoranschlag
PflegevertragLeistungen im Vertrag
LeistungsplanungPlanung der Leistungen
RechnungenAbrechnung der Leistungen
TourenplanLeistungen im Tourenplan

❓ Häufige Fragen

Werden Hausbesuchspauschalen automatisch berechnet?

Ja, die Hausbesuchspauschale und die zugehörigen Zuschläge werden automatisch bei der Rechnungserstellung ermittelt, sofern sie korrekt angelegt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen Punkten und Preis?

Bei Leistungen, die auf Punktwerten basieren, wird der Preis aus der Multiplikation der Punkte mit dem Punktwert berechnet. Der Punktwert wird separat gepflegt.

📚 Weiterführende Dokumentation