Design
Zuschläge/Abzüge
Was sind Zuschläge und Abzüge?
Zuschläge und Abzüge sind zusätzliche Berechnungsregeln, die bei der Abrechnung von Leistungen berücksichtigt werden. Beispiele: Ausbildungszuschläge, Ausbildungsumlagen, Investitionskosten oder Abzüge bei gleichzeitiger Erbringung mehrerer Leistungen.
Warum brauchen Sie Zuschläge/Abzüge?
Zuschläge und Abzüge werden separat erfasst und den jeweiligen Leistungen zugeordnet. Sie werden automatisch bei der Abrechnung und im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
📍 Navigation
So finden Sie das Modul:
Hauptmenü → Leistungen → Zuschlag/Abzug

📋 Zuschlag/Abzug
Art
Mit der Art wird festgelegt, ob es sich um einen Zuschlag oder Abzug handelt. Bei einem Zuschlag wird der Wert zum Preis addiert, bei einem Abzug wird der Wert subtrahiert.

Berechnung
Mit der Berechnung wird angegeben, wie der Preis mit dem Zuschlag/Abzug berechnet werden soll:
- Betrag absolut — Der angegebene Betrag wird zum Preis der zugeordneten Leistung addiert oder subtrahiert
- Punktwert absolut — Der Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des angegebenen Punktwertes und der Punktzahl der Leistung (nur bei Leistungen mit Punkten)
- Prozent — Der angegebene Prozentsatz wird zum Preis addiert oder subtrahiert
- Investitionskosten — Der angegebene Betrag wird als Investitionskosten zu den zugeordneten Leistungen berechnet. Investitionskosten können für die Leistungsarten §36, §41, §45b und §39 SGB XI berechnet werden. Bei der Berechnungsregel Prozent können Sie zusätzlich festlegen, dass die Investitionskosten auch auf den Ausbildungszuschlag berechnet werden. Diese Einstellung erfolgt im Bereich der zugeordneten Leistungen beim Ausbildungszuschlag und ist nur in wenigen Bundesländern erforderlich. Folgende Berechnungsarten stehen zur Verfügung:
- % vom Gesamtbetrag — Der Zuschlag wird als Prozentsatz des Gesamtbetrags berechnet
- Preis pro Punkt — Ein Punktwert wird auf die abgerechneten Punkte als Investitionskosten ausgewiesen
- Betrag pro Besuch — Ein fester Betrag wird pro Besuch berechnet
- Betrag pro Tag — Ein fester Betrag wird pro Tag berechnet, unabhängig von der Anzahl der Besuche
- Betrag pro Leistung — Ein fester Betrag wird pro Leistung berechnet (nur Rheinland-Pfalz)

Bedingung
Der Zuschlag/Abzug soll nicht immer berechnet werden. Folgende Bedingungen können ausgewählt werden:
- Trifft immer zu — Der Zuschlag/Abzug wird immer zur zugeordneten Leistung berechnet
- Nach Zeit — Sie können die Tage in der Woche mit der bestimmten Zeit angeben, wann der Zuschlag/Abzug berechnet werden soll
- Mit Pflegegrad — Der Zuschlag/Abzug wird nur berechnet, wenn der Klient einen bestimmten Pflegegrad hat (nur für SGB XI)
- Mit SGB XI — Der Zuschlag/Abzug wird berechnet, wenn beim Besuch auch Leistungen nach SGB XI erbracht werden (nur für SGB V)
- In Wohngruppe — Der Zuschlag/Abzug wird berechnet, wenn der Besuch in einer Wohngruppe stattfindet (nur für SGB V)

📄 Die Zuschlagsliste
In der Liste sehen Sie alle angelegten Zuschläge und Abzüge.
Das können Sie hier tun:

- Anlegen, Anzeigen, Löschen
- Kalenderanzeige
- Drucken, nach Excel exportieren
- Notizen anlegen, Suchfeld
➕ Zuschlag/Abzug anlegen
So legen Sie einen neuen Zuschlag oder Abzug an:
- Klicken Sie auf Anlegen.
- Erfassen Sie die Daten: Nummer, Name, Positionsnummer, Art, Berechnung/Wert, Bedingung.
- Klicken Sie auf Speichern.
- Weisen Sie den Zuschlag/Abzug anschließend den gewünschten Leistungen zu.

IMPORTANT
Wenn der Zuschlag/Abzug nicht berechnet werden soll, können Sie diesen deaktivieren. Die Positionsnummer ist für Zuschläge/Abzüge anzugeben, die über DTA gesendet werden sollen.
TIP
Falls Sie einen Zuschlag für die Zukunft anlegen möchten: Erfassen Sie den Zuschlag mit dem Wert 0 und legen Sie anschließend einen Wert pro Periode mit dem gewünschten Startdatum an.
✏️ Zuschlag/Abzug bearbeiten
So ändern Sie einen bestehenden Zuschlag oder Abzug:
- Wählen Sie den entsprechenden Eintrag aus der Liste.
- Klicken Sie auf Ändern.
- Passen Sie die Daten an.
- Klicken Sie auf Speichern.
Zuschlag/Abzug anzeigen
Sie können den Zuschlag/Abzug anzeigen lassen, um weitere Daten zu sehen und zu pflegen.

❌ Zuschlag/Abzug löschen
So löschen Sie einen Zuschlag oder Abzug:
- Wählen Sie den entsprechenden Eintrag aus.
- Klicken Sie auf Löschen.
- Bestätigen Sie den Löschvorgang.
📊 Weitere Daten
Wert pro Periode
Bei einer neuen Leistungsvereinbarung kann es zu einer Erhöhung kommen. Sie können die Erhöhung im Bereich "Wert pro Periode" mit dem Gültigkeitszeitraum erfassen.

Die Eingabe erfolgt im Popup. Wenn ein Preis bereits vorhanden ist, endet dieser automatisch einen Tag vor dem Beginn des neuen Preises.

Zugeordnete Leistungen
In diesem Bereich sehen Sie, welchen Leistungen der Zuschlag/Abzug zugeordnet ist.

🖨️ Drucken
Folgende Ausdrucke sind vorhanden:
- Aktuelle Ansicht
🔗 Wo werden Zuschläge/Abzüge verwendet?
| Bereich | Verwendung |
|---|---|
| Leistungen SGB V | Zuordnung zu SGB V Leistungen |
| Leistungen SGB XI | Zuordnung zu SGB XI Leistungen |
| Rechnungen | Automatische Berechnung bei der Abrechnung |
| Kostenvoranschlag | Berechnung im Kostenvoranschlag |
❓ Häufige Fragen
Wann wird ein Zuschlag automatisch berechnet?
Ein Zuschlag wird automatisch berechnet, wenn er aktiv ist, einer Leistung zugeordnet ist und die Bedingung erfüllt ist (z. B. bestimmte Uhrzeit, Pflegegrad, Wohngruppe).
Kann ich einen Zuschlag vorübergehend deaktivieren?
Ja, Sie können einen Zuschlag/Abzug deaktivieren. Er wird dann bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
