Release 4.15 – Digitaler Leistungsnachweis,…
Wir begrüßen Sie recht herzlich zu unserem Release 4.15, welches einiges für Sie mitbringt.
Wir führen mit diesem Release den digitalen Leistungsnachweis
sowie die Zuschlag/Abzug-Funktion zur Berechnung dieser in meinpflegedienst.com ein. Der digitale Leistungsnachweis verspricht, wie der Name schon erahnen lässt,
digitale Arbeit bei den Kunden vor Ort, enorme Zeitersparnis und eine sehr einfache Handhabung der Funktion. Zusätzlich gibt es die Einführung der Preise pro
Periode, welche die Abrechnung sowie Nachverfolgung der bereits vergangenen Vergütungen (Preise) um einiges erleichtern können.
Bitte lesen Sie weiter und seien Sie gespannt, was wir im Detail für Sie Neues haben.
Digitaler Leistungsnachweis
Wie der Name schon verrät, gibt es ab sofort einen digitalen Leistungsnachweis in meinpflegedienst.com.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit
mobilen Endgeräten ausgestattet und erfassen die erbrachten Leistungen bei den Kunden vor Ort. Zusätzlich zur mobilen Datenerfassung zeichnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die durchgeführten Leistungen ab. Mit dem digitalen Leistungsnachweis erreichen wir die nächste Stufe bei der Digitalisierung, denn die
handschriftlich geführten Leistungsnachweise sollen der Vergangenheit angehören.
Der handschriftlich geführte Leistungsnachweis ist passé! Stattdessen
können Sie einen digitalen Leistungsnachweis in meinpflegedienst.com erstellen, welcher die Daten der erfassten Leistungen über die mobilen Endgeräte auswertet
und auf dem gewohnten Leistungsnachweis-Formular hervor zeigt und zum Ausdrucken zur Verfügung stellt. Der neue Ausdruck soll den handschriftlich geführten
Leistungsnachweis ersetzen und Ihnen die Arbeit und Zeit des bisherigen Vorgehens verkürzen.
Der digitalen Leistungsnachweis verspricht weniger Bürokratie und eine bessere Übersichtlichkeit der Leistungsnachweise.
An Hand des Status, welcher neu
eingeführt wurde, können Sie schnell sehen, wie weit die Abarbeitung der Leistungsnachweise ist. Zudem gibt es ab sofort die Bearbeitungs-Historie zu jedem
digitalen Leistungsnachweis, welche Ihnen veranschaulicht, von wem und wann der digitale Leistungsnachweis bearbeitet wurde.
Für die Verwendung des Moduls Digitaler Leistungsnachweis sollten Sie bei Ihrem Vertragspartner prüfen, ob dieser den digitalen Leistungsnachweis akzeptiert.
Alle weitere Details finden Sie in der Dokumentation:Digitaler Leistungsnachweis
Leistungen – Preise Pro Periode
Zu jeder Leistung (SGB V, SGB XI, private Leistungen) können Sie ab sofort einen Preis pro Periode einpflegen. Damit sollen Sie in der Zukunft die neue Vergütungsvereinbarungen schneller einpflegen können und sich keine Gedanken über die Abrechnung mehr machen müssen. Denn bei der Erstellung der Rechnungen oder Kostenvoranschläge, werden die Preise der aktuellen Periode automatisch selektiert bzw. in chronologischer Reihenfolge angezeigt und für die Abrechnung verwendet.
Damit wird Ihre Abrechnung sicherer und Sie können ältere Rechnungen ohne viel Vorarbeit anlegen.
Die Preise Pro Periode sind bei allen Leistungen eingeführt: SGB V, SGB XI und privat.
Mit dieser neuen Funktion können Sie einfach die Preise der
Vergangenheit als auch die künftigen Preise (soweit diese eingepflegt sind) schnell anzeigen lassen.
Die Eingabe der neuen Vergütungsvereinbarung gestaltet sich einfach, da Sie bei den Leistungen direkt die neuen Preise mit der jeweiligen Gültigkeit eintragen können.
Alle weitere Details finden Sie in der Dokumentation:Preis pro Periode.
Zuschlag/Abzug
Alle Zuschläge und Abzüge wie zum Beispiel die Ausbildungsumlage, sind jetzt an einem Ort zu finden und können zentral eingepflegt werden. Denn bei den Leistungen
ist ein neuer Menüpunkt dazu gekommen Zuschlag/Abzug.
Zu jedem Zuschlag/Abzug werden die Grunddaten, die Berechnungsregeln sowie Bedingungen, ab wann die
zu berechnen sind, eingepflegt. Danach werden die Zuschläge/Abzüge zu den einzelnen Leistungen zugeordnet, bei denen diese berechnet werden sollen. Diese neue
Aufteilung der Daten erleichtert Ihnen die Eingabe sowie die Verwendung der Zuschläge/Abzüge.
Es ist zu beachten, dass es sich hier um die Zuschläge/Abzüge handelt, die zu einer Leistung zugeordnet werden sollen. Sie können aus einem Zuschlag/Abzug ersehen,
zu welchen Leistungen dieser zugeordnet ist.
Bei den Zuschlägen/Abzügen können Sie auch den Wert pro Periode einpflegen. Denn bei einer Änderung der Werte
ist die Eingabe dieser vereinfacht, da die Zuschläge/Abzüge an einem Ort gesammelt sind. Die Anzahl der Zuschläge/Abzüge ist um einiges geringer, da ein
Zuschlag/Abzug zu mehreren Leistungen zugeordnet ist.
Alle weitere Details finden Sie in der Dokumentation:Zuschläge/Abzüge.
Ausbildungsumlage
Die neue Ausbildungsumlage nach Pflegeberufegesetz soll ebenfalls als ein Zuschlag angelegt werden. Dieses sollte bitte erst dann erfolgen, wenn Sie von Ihrem
Vertragspartner aufgefordert werden, die Daten in dem PLAA-Segment “ZUS” zu dem jeweiligen Leistungskomplex zu liefern.
Hier ist ein Beispiel der Daten einer Ausbildungsumlage in Hessen.
Der Zuschlag Ausbildungsumlage soll anschließend zu den Leistungskomplexen zugeordnet werden.
Die Positionsnummer ist in jedem Bundesland unterschiedlich.