Header

Release 4.31 - Neue Leistungsarten §45a SGB XI und §38 SGB V

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Leistungsarten auf meinpflegedienst.com erweitert und vereinheitlicht haben. In unserem jüngsten Update haben wir die Leistungsarten §45a SGB XI (Unterstützung im Alltag) und §38 SGB V (Haushaltshilfe) eingeführt. Zudem haben wir die Abrechnung von §37.3 SGB XI (Beratungseinsätze) von §36 SGB XI (Pflegesachleistung) getrennt, um eine separate Abrechnung zu ermöglichen. Dadurch bieten wir unseren Nutzern noch mehr Flexibilität und Transparenz bei der Nutzung unserer Pflegesoftware.

Was sind Leistungsarten §45a SGB XI und §38 SGB V?

§45a SGB XI - Unterstützung im Alltag

Gemäß §45a SGB XI haben pflegebedürftige Personen in der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf Unterstützung im Alltag. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die dazu beitragen sollen, dass Pflegebedürftige trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrer häuslichen Umgebung führen können.

Die Leistungen der Unterstützung im Alltag können beispielsweise Hauswirtschaftshilfen, Einkaufshilfen, Fahrdienste oder auch Alltagsbegleiter umfassen. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die Kosten für die Unterstützung im Alltag werden von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei mindestens auf Stufe 2 eingestuft sein.

Link: §45a SGB XI

§38 SGB V - Haushaltshilfe

Gemäß §38 SGB V haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder einer Schwangerschaft ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person diesen übernehmen kann. Die Haushaltshilfe umfasst hierbei die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung von Kindern, die im Haushalt leben und das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Kosten für die Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse übernommen, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellt und die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe erfüllt sind. Die Haushaltshilfe kann entweder von einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder von einer selbstständigen Haushaltshilfe erbracht werden.

Link: §38 SGB V

Was ändert sich für mich?

Sie können die neuen Leistungsarten aktivieren und daraufhin gezielt planen. Dies betrifft Sie nur wenn Sie die Leistungsarten durchführen, und diese bisher unter den anderen Leistungsarten geplant und abgerechnet haben.

Wenn Sie neue Leistungsarten aktiviert haben, stehen diese automatisch in allen Modulen zur Verfügung - von den Stammdaten des Klienten bis hin zur mobilen Datenerfassung. Um diese neuen Leistungsarten nutzen zu können, ist eine Neuanmeldung auf meinpflegedienst.com mit der Standard-Version oder der App erforderlich. Durch die neue Anmeldung werden die neuen Leistungsarten in die gesamte Anwendung integriert. Es ist wichtig, dass Sie sich neu anmelden, um von den erweiterten Leistungsangeboten profitieren zu können.

Mit diesem Release stellen wir sicher, dass in jedem Bereich ausschließlich die Leistungen der gewünschten Leistungsart angeboten werden. Dies betrifft vor allem den Bereich nach SGB XI, in dem bisher auch die Leistungen nach §39 SGB XI, §37.3 SGB XI und SGB XII angeboten wurden. Ab diesem Release ist dies nicht mehr möglich, stattdessen werden nur die geforderten Leistungen angeboten, und eine Kombination verschiedener Leistungsarten ist nicht mehr möglich.

Die Ausnahme bilden weiterhin die Leistungen nach SGB XII, die gemeinsam mit den Leistungen nach §36 SGB XI geplant und abgerechnet werden. Dies ermöglicht eine effiziente und übersichtliche Planung und Abrechnung dieser Leistungen.

In den DTA-Dateien werden die Rechnungen für die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI nun separat aufgeführt und nicht mehr gemeinsam mit den Rechnungen nach §36 SGB XI geführt. Dies ermöglicht eine klarere Trennung und bessere Übersicht der verschiedenen Leistungsarten in der Abrechnung.

Alle Leistungsarten werden in der Rechnungsstatistik mit dem neuen Release gesondert aufgelistet. Dies ermöglicht Ihnen eine differenzierte Auswertung der Umsätze, indem jede Leistungsart einzeln betrachtet werden kann. So erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Einnahmequellen und können gezielte Analysen und Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen.

Wie werden die Leistungsarten aktiviert?

Jede Einrichtung hat die Möglichkeit, die verschiedenen Leistungsarten, die sie anbietet, in den Einstellungen der Unternehmensdaten zu aktivieren oder zu deaktivieren. Dadurch werden im gesamten Programm nur die Leistungsarten angeboten, die aktiviert wurden.

Zum Beispiel kann ein ambulanter Betreuungsdienst folgende Leistungsarten aktivieren:
* §45a SGB XI - Umwindungsleistungen
* §45b SGB XI - Betreuungsleistungen
* §39 SGB XI - Verhinderungspflege

Bei jedem Klienten müssen Sie angeben, welche Leistungsart bei ihm durchgeführt wird. Es werden dabei nur die aktivierten Leistungsarten zur Auswahl angeboten.

Einstellungen

Soziale Medien

Erfahren Sie als erster über Neuigkeiten und Verbesserungen rund um meinpflegedienst.com in dem Sie sich mit uns auf Facebook oder Instagram vernetzen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Seite bzw. unsere Beiträge teilen oder mit “gefällt mir” markieren könnten.