Release 4.35 - Verordnung außerklinische Intensivpflege, Neue Leistungsarten,...
In unserem neuesten Update von meinpflegedienst.com haben wir wichtige Neuerungen eingeführt, die sich auf die Einführung einer neuen Verordnung für außerklinische Intensivpflege und die Erweiterung des Spektrums an Leistungsarten konzentrieren. Dieses Update berücksichtigt nicht nur die aktuellen Bedürfnisse unserer Nutzer, sondern orientiert sich auch strikt an den neuesten gesetzlichen Vorgaben. Damit gewährleisten wir, dass unsere Software stets den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht und unseren Nutzern eine zuverlässige, rechtskonforme Arbeitsgrundlage bietet. Wir sind bestrebt, durch diese Anpassungen die tägliche Arbeit im Pflegesektor effizienter und rechtssicher zu gestalten.
Integration der neuen Verordnung für außerklinische Intensivpflege in meinpflegedienst.com
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir nun, nach einer geringfügigen Verzögerung, die neue Verordnung für die außerklinische Intensivpflege in unser System integriert haben. Diese Integration erfolgt nahtlos neben der bestehenden Verordnung für häusliche Krankenpflege.
Für Sie als Nutzer ändert sich dabei nichts in der Handhabung: Sie können wie gewohnt Verordnungen erstellen. Bei der Erstellung haben Sie nun die Wahl zwischen der herkömmlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege und der neuen Verordnung für außerklinische Intensivpflege.
Die Gestaltung der Eingabemaske für die neue Verordnung orientiert sich am bewährten Muster der außerklinischen Intensivpflege. Dies ermöglicht Ihnen eine intuitive Erstellung von Verordnungsvorschlägen für Ärzte. Zusätzlich können Sie Anträge für Krankenkassen vorbereiten und abschließend die Verordnung genehmigen.
Erweiterung der Leistungsarten in meinpflegedienst.com
Um den vielfältigen Anforderungen Ihrer Pflegeeinrichtung noch besser zu entsprechen, freuen wir uns, die
Einführung neuer Leistungsarten in meinpflegedienst.com bekannt zu geben. Diese Neuerungen ermöglichen es
Ihnen, Ihre Dienstleistungen präziser zu planen und zu verwalten. Die neuen Leistungsarten umfassen:
§ 37.1 SGB V: Krankenhausvermeidung
§ 37c SGB V: Außerklinische Intensivpflege
§ 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
§ 7a SGB XI: Beratungseinsatz
SGB IX: Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung
Mit diesen zusätzlichen Leistungsarten können Sie eine umfassende Leistungsplanung, Rechnungsstellung,
Erstellung von Kostenvoranschlägen, Vertragsmanagement sowie Tourenplanung durchführen.
Sie haben die Möglichkeit, die relevanten Leistungsarten in den Einstellungen Ihrer Firmendaten zu definieren. Die ausgewählten Leistungsarten werden dann in den Stammdaten der Klienten sichtbar und können für die individuelle Planung und Abrechnung genutzt werden.
Diese Erweiterungen sind ein weiterer Schritt in unserem Bestreben, Ihnen eine flexible und effektive Softwarelösung für Ihre Einrichtung zu bieten. Wir sind überzeugt, dass diese neuen Funktionen die Qualität und Effizienz Ihrer Dienstleistungen weiter steigern werden.
In dem anderen Tabreiter sehen Sie alle Rechnungen, die in der Periode einzeln gesendet wurden. Zudem können Sie hier den Begleitzettel ausdrucken sowie die Nutzdaten und Auftragsdaten einsehen.
Anzeige der Mitarbeiternummer im Dienstplan gemäß IPReG
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Regelung der außerklinischen Intensivpflege (IPReG) gerecht zu werden, haben wir eine wichtige Funktion in meinpflegedienst.com implementiert. Ab sofort ist es möglich, die Mitarbeiternummer direkt im Dienstplan anzuzeigen. Diese Anpassung stellt sicher, dass Ihr Pflegedienst den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
In den Einstellungen des Dienstplans finden Sie nun das neue Feld „Mitarbeiternummer anzeigen“. Durch Aktivierung dieses Feldes wird die jeweilige Mitarbeiternummer für jeden Mitarbeiter im Dienstplan sichtbar. Sollten Sie diese Anzeige nicht wünschen, können Sie das Feld einfach deaktivieren, und die Mitarbeiternummern werden nicht mehr im Dienstplan angezeigt.
Diese Neuerung erleichtert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern verbessert auch die Übersichtlichkeit und Effizienz Ihrer Planungsprozesse. Wir sind bestrebt, unser System stetig zu optimieren, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung in Ihrer täglichen Arbeit zu bieten.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Regelung der
außerklinischen Intensivpflege (IPReG)
Neue Funktion in der Digitalen Mappe: Ausdruck von Klienteneinträgen als PDF-Tabelle
Es gibt eine wichtige Neuerung in unserer Digitalen Mappe: Ab jetzt können Sie die Einträge zu einem Klienten in einem praktischen PDF-Dokument als Tabelle ausdrucken. Diese Erweiterung ist Teil unserer Bestrebungen, die Vitalwertverwaltung zu ersetzen und Ihnen denselben Umfang an Funktionen wie in der Digitalen Mappe zu bieten, nun ergänzt um die Möglichkeit des Ausdrucks.
Diese neue Funktion erleichtert es Ihnen, Informationen zu Klienten übersichtlich zu sammeln und bei Bedarf in einem strukturierten Format auszudrucken. Dieses Feature ist ideal für die interne Dokumentation, für Meetings oder als Hilfsmittel in der direkten Arbeit mit Klienten, und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Effizienz und Flexibilität in Ihrem Arbeitsalltag dar.
Aktualisierung der Serienbrieffunktion: Erstellung von Serienbriefen für Krankenkassen
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Funktion für Serienbriefe in unserem System erweitert haben. Ab sofort ist es Ihnen möglich, Serienbriefe gezielt an Krankenkassen zu erstellen. Diese neue Funktion ermöglicht eine effizientere und zielgerichtete Kommunikation mit verschiedenen Krankenkassen.
Mit dieser Erweiterung können Sie personalisierte Serienbriefe für eine Vielzahl von Krankenkassen mit wenigen Klicks erstellen. Ob es um Informationen zu Leistungen, Abrechnungen oder anderen wichtigen Mitteilungen geht – die erweiterte Serienbrieffunktion unterstützt Sie dabei, Ihre Korrespondenz schnell und effektiv zu gestalten.
Neue Funktion im Tourenplan: Berechnung von Zeit und Distanz für Einsatzfahrten
Im Tourenplan steht Ihnen nun eine neue Funktion zur Verfügung: Sie können die Zeit und die Distanz von dem Wohnort eines Mitarbeiters zum ersten Einsatzort sowie vom letzten Einsatzort zurück zum Wohnort des Mitarbeiters berechnen lassen. Diese Funktion ist besonders nützlich, wenn Mitarbeiter ihren Dienst von zu Hause aus beginnen und dort auch beenden. Dadurch können Sie die Einsatzzeiten im Tourenplan genauer planen. Zudem ist diese Funktion wichtig für die Berechnung des Kilometergeldes, da die Distanzen nun exakt vom Wohnort des Mitarbeiters aus kalkuliert werden können.
Die Einstellung für die Berechnung der Distanz und Dauer wird in den Stammdaten des Mitarbeiters unter dem Reiter „Planung“ vorgenommen. Das entsprechende Feld hierfür ist „Fahrt vom Wohnort“.
Aktualisierung der Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur für Ambulante Pflegedienste
Gemäß § 360 Abs. 8 SGB V waren Anbieter von Häuslicher Krankenpflege (HKP) und Außerklinischer Intensivpflege (AKI) ursprünglich verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zu realisieren. Diese Frist wurde nun gemäß dem aktuellen Kabinettsentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) auf den 1. Juli 2025 verlängert. Diese Information stammt aus einer Bekanntmachung der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW).
Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass für sämtliche Bereiche der Pflegeleistungen ein einheitlicher Termin für die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur gilt: der 1. Juli 2025.
Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Denn in 2025 soll die TI 2.0 eingeführt werden. Denn mit der TI 2.0 soll eine moderne Anbindung an die Telematikinfrastruktur geschaffen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
GEMATIK
Entwurf
eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
LBNR
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der geplante Einführungstermin der Leistungsbereichsnummer (LBNR) erneut verschoben wurde. Ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt angesetzt, ist der neue Termin für die Einführung nun der 1. August 2024.
Bis zu dem 01.08.2024 können Sie weiterhin die Ersatz LBNR 999999997 verwenden. Ab dem 01.08.2024 ist die Verwendung der Ersatz LBNR 999999997 nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Beschäftigtenverzeichnis
der ambulanten Pflege (BeVaP)
Soziale Medien
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