
Release 4.50 - Neue Monatsansicht in der Leistungsplanung
Mit Release 4.50 bietet meinpflegedienst.com neue Funktionen für mehr Flexibilität und Übersicht in der Leistungsplanung. Die Monatsansicht ergänzt die bestehende Wochenplanung und unterstützt eine strukturierte, langfristige Organisation der geplanten Leistungen. Weitere Verbesserungen betreffen unter anderem die Dokumentation, Abrechnung und Verordnungsverwaltung.
Erweiterung der Leistungsplanung – Monatsansicht
Die Leistungsplanung auf meinpflegedienst.com wurde erweitert, um die monatliche Planung noch übersichtlicher und effizienter zu gestalten.
Dabei handelt es sich um eine ergänzende Funktion zur bestehenden Wochenplanung. Beide Ansichten greifen auf dieselben Planungsdaten zu und ermöglichen eine flexible Darstellung und Bearbeitung – je nach Bedarf und Anwendungsfall.

Neue Auswahl der Planungsansicht
In der Leistungsplanung steht nun ein zusätzlicher Auswahlpunkt zur Verfügung, mit dem zwischen zwei Ansichtsmodi gewechselt werden kann:
- Wochenansicht (wie bisher)
- Monatsansicht (neu)

Beide Ansichten basieren auf denselben Planungsdaten und ermöglichen eine flexible Darstellung der Leistungen – je nach gewünschter Perspektive und Planungszeitraum.
Funktionen der Monatsansicht
Die Monatsansicht in der Leistungsplanung basiert auf den bestehenden Daten der Wochenansicht. Alle Einträge aus der Wochenplanung werden automatisch übernommen und entsprechend dargestellt.
In der Monatsansicht können Leistungen für einzelne Tage direkt eingetragen oder bestehende Einträge angepasst werden. Monats- oder Einzelplanungen überschreiben dabei die Regelplanung. Beginnzeiten und Dauern werden automatisch aus der Wochenansicht übernommen. Sofern keine Wochenplanung vorhanden ist, erfolgt die Berechnung der Dauer anhand der hinterlegten Leistungen.

Hinweis: In der Monatsansicht ist es nicht möglich, Beginnzeiten und Dauern individuell pro Tag anzupassen. Diese richten sich nach den Werten aus der Wochenplanung oder den Standardvorgaben der jeweiligen Leistung.
Eindeutige Planungsnummer
Jede Leistungsplanung hat ab sofort eine eindeutige Nummer. Die Nummer wird automatisch generiert und kann nicht verändert werden. Sie wird immer weitergezählt.
Das erleichtert die Zuordnung, Organisation und Nachverfolgung einzelner Planungen. Es ermöglicht eine schnellere Suche und eindeutige Identifikation. Das ist besonders hilfreich bei umfangreichen Versorgungsstrukturen oder parallelen Planungsprozessen.

Rhythmus für Protokolle in der digitalen Mappe
In der Leistungsplanung können schon länger Protokolle für die digitale Mappe hinterlegt werden. Diese werden bei der Dokumentation in der App berücksichtigt. Sie müssen während der Besuche bearbeitet werden.

Bisher konnte man aber keine individuellen Vorgaben für bestimmte Wochentage oder Wochenrhythmen machen. Die Protokolle wurden immer im gleichen Rhythmus wie die geplanten Leistungen angelegt.
Das aktuelle Update erweitert die Funktionalität. Man kann die Erfassungsvorgaben nun flexibel planen, entweder mit unterschiedlichen Rhythmen oder gezielt an einzelnen Tagen. Das ermöglicht eine genauere Planung der Pflegedokumentation.

Mehrfachplanung gleicher Leistungen innerhalb eines Besuchs
Bisher war es nicht möglich, zwei oder mehrere identische Leistungen innerhalb eines Besuchs zu planen. Mit diesem Release wurde diese Einschränkung aufgehoben.
Ab sofort können mehrere gleiche Leistungen in einem Besuch hinterlegt werden. Diese Funktion ist insbesondere dann relevant, wenn sich der Rhythmus einer Leistung im Verlauf einer Versorgungsperiode ändert.
Beispiel:
Ein Patient erhält in der ersten Wochen eine Leistung zweimal täglich, dann ändert sich der Rhythmus auf
dreimal täglich. In diesem Fall kann die gleiche Leistung mehrfach in einem Besuch eingeplant und zeitlich
voneinander abgegrenzt werden.
Diese Erweiterung ermöglicht eine noch genauere und flexiblere Abbildung komplexer Versorgungssituationen.

Telematikinfrastruktur – Vorbereitung auf die Anbindung
Der Termin für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) rückt näher. Um einen reibungslosen Anschluss sicherzustellen, empfehlen wir, sich frühzeitig auf die notwendigen Schritte vorzubereiten.
Heilberufsausweis rechtzeitig beantragen
Ein zentraler Bestandteil für die Anbindung ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser wird für
die Authentifizierung in der Telematik benötigt und ist Voraussetzung für den Zugang zu TI-Diensten wie
z.B. KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Wegen der Bearbeitungszeit von mehreren Wochen empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Den Antrag können Sie über das Serviceportal NRW stellen:
Antrag auf Heilberufsausweis über das
Serviceportal NRW
Fälligkeitsdatum bei Lastschriften
Wenn Sie Lastschriften für Ihre Rechnungen verwenden, können Sie das Fälligkeitsdatum an Ihre Geschäftsabläufe anpassen.
In den Firmeneinstellungen legen Sie fest, wie viele Tage nach dem Erstellungsdatum der Lastschriftdatei die Fälligkeit liegen soll. Sie können zwischen 0, 1, 2 oder maximal 10 Tagen wählen.
Das verbessert den Zahlungseinzug und sorgt für mehr Transparenz. Das gewählte Fälligkeitsdatum wird automatisch in der Lastschriftdatei gespeichert. Der Einzug erfolgt zum angegebenen Termin, nachdem Sie die Datei im Bankportal hochgeladen haben.

Verordnung für einen Tag
Mit diesem Release wurde die Verordnungsverwaltung erweitert, eine Verordnung auch für einen einzelnen Tag zu erstellen. Diese Anpassung ermöglicht eine präzisere Abbildung kurzfristiger Maßnahmen, zum Beispiel bei einmaligen ärztlichen Anordnungen oder temporären Pflegebedarfen.
Die Erstellung erfolgt wie gewohnt über die Verordnungsmaske, wobei nun auch identischer Start- und Endzeitpunkt gewählt werden kann.

Investitionskosten auf Ausbildungszuschlag berechnen
In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, die Investitionskosten auch auf den Ausbildungszuschlag zu berechnen. Denn in normal Fall werden die Investitionskosten nur auf die Pflegeleistungen berechnet. Diese Option steht ab sofort zur Verfügung. Die Einstellung erfolgt im Bereich der zugeordneten Leistungen, bei dem Ausbildungszuschlag und kann nur bei den Investitionskosten mit der Berechnungsregel "Prozent" angewendet werden.

Die Berechnung der Investitionskosten auf den Ausbildungszuschlag ist nur in wenigen Bundesländern möglich.
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