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Release 4.50 - Neue Monatsansicht in der Leistungsplanung

Mit Release 4.50 bietet meinpflegedienst.com neue Funktionen für mehr Flexibilität und Übersicht in der Leistungsplanung. Die Monatsansicht ergänzt die bestehende Wochenplanung und unterstützt eine strukturierte, langfristige Organisation der geplanten Leistungen. Weitere Verbesserungen betreffen unter anderem die Dokumentation, Abrechnung und Verordnungsverwaltung.



Erweiterung der Leistungsplanung – Monatsansicht

Die Leistungsplanung auf meinpflegedienst.com wurde erweitert, um die monatliche Planung noch übersichtlicher und effizienter zu gestalten.

Dabei handelt es sich um eine ergänzende Funktion zur bestehenden Wochenplanung. Beide Ansichten greifen auf dieselben Planungsdaten zu und ermöglichen eine flexible Darstellung und Bearbeitung – je nach Bedarf und Anwendungsfall.

Monatsweise


Neue Auswahl der Planungsansicht

In der Leistungsplanung steht nun ein zusätzlicher Auswahlpunkt zur Verfügung, mit dem zwischen zwei Ansichtsmodi gewechselt werden kann:

  • Wochenansicht (wie bisher)
  • Monatsansicht (neu)
Sichtauswahl

Beide Ansichten basieren auf denselben Planungsdaten und ermöglichen eine flexible Darstellung der Leistungen – je nach gewünschter Perspektive und Planungszeitraum.



Funktionen der Monatsansicht

Die Monatsansicht in der Leistungsplanung basiert auf den bestehenden Daten der Wochenansicht. Alle Einträge aus der Wochenplanung werden automatisch übernommen und entsprechend dargestellt.

In der Monatsansicht können Leistungen für einzelne Tage direkt eingetragen oder bestehende Einträge angepasst werden. Monats- oder Einzelplanungen überschreiben dabei die Regelplanung. Beginnzeiten und Dauern werden automatisch aus der Wochenansicht übernommen. Sofern keine Wochenplanung vorhanden ist, erfolgt die Berechnung der Dauer anhand der hinterlegten Leistungen.

Monatsansicht

Hinweis: In der Monatsansicht ist es nicht möglich, Beginnzeiten und Dauern individuell pro Tag anzupassen. Diese richten sich nach den Werten aus der Wochenplanung oder den Standardvorgaben der jeweiligen Leistung.



Eindeutige Planungsnummer

Jede Leistungsplanung hat ab sofort eine eindeutige Nummer. Die Nummer wird automatisch generiert und kann nicht verändert werden. Sie wird immer weitergezählt.

Das erleichtert die Zuordnung, Organisation und Nachverfolgung einzelner Planungen. Es ermöglicht eine schnellere Suche und eindeutige Identifikation. Das ist besonders hilfreich bei umfangreichen Versorgungsstrukturen oder parallelen Planungsprozessen.

Nummer


Rhythmus für Protokolle in der digitalen Mappe

In der Leistungsplanung können schon länger Protokolle für die digitale Mappe hinterlegt werden. Diese werden bei der Dokumentation in der App berücksichtigt. Sie müssen während der Besuche bearbeitet werden.

Protokolle

Bisher konnte man aber keine individuellen Vorgaben für bestimmte Wochentage oder Wochenrhythmen machen. Die Protokolle wurden immer im gleichen Rhythmus wie die geplanten Leistungen angelegt.

Das aktuelle Update erweitert die Funktionalität. Man kann die Erfassungsvorgaben nun flexibel planen, entweder mit unterschiedlichen Rhythmen oder gezielt an einzelnen Tagen. Das ermöglicht eine genauere Planung der Pflegedokumentation.

Rhythmus für Protokolle


Mehrfachplanung gleicher Leistungen innerhalb eines Besuchs

Bisher war es nicht möglich, zwei oder mehrere identische Leistungen innerhalb eines Besuchs zu planen. Mit diesem Release wurde diese Einschränkung aufgehoben.

Ab sofort können mehrere gleiche Leistungen in einem Besuch hinterlegt werden. Diese Funktion ist insbesondere dann relevant, wenn sich der Rhythmus einer Leistung im Verlauf einer Versorgungsperiode ändert.

Beispiel:
Ein Patient erhält in der ersten Wochen eine Leistung zweimal täglich, dann ändert sich der Rhythmus auf dreimal täglich. In diesem Fall kann die gleiche Leistung mehrfach in einem Besuch eingeplant und zeitlich voneinander abgegrenzt werden.

Diese Erweiterung ermöglicht eine noch genauere und flexiblere Abbildung komplexer Versorgungssituationen.

Gleiche Leistungen in einem Besuch


Telematikinfrastruktur – Vorbereitung auf die Anbindung

Der Termin für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) rückt näher. Um einen reibungslosen Anschluss sicherzustellen, empfehlen wir, sich frühzeitig auf die notwendigen Schritte vorzubereiten.

Heilberufsausweis rechtzeitig beantragen

Ein zentraler Bestandteil für die Anbindung ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Dieser wird für die Authentifizierung in der Telematik benötigt und ist Voraussetzung für den Zugang zu TI-Diensten wie z.B. KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Wegen der Bearbeitungszeit von mehreren Wochen empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Den Antrag können Sie über das Serviceportal NRW stellen:

Antrag auf Heilberufsausweis über das Serviceportal NRW



Fälligkeitsdatum bei Lastschriften

Wenn Sie Lastschriften für Ihre Rechnungen verwenden, können Sie das Fälligkeitsdatum an Ihre Geschäftsabläufe anpassen.

In den Firmeneinstellungen legen Sie fest, wie viele Tage nach dem Erstellungsdatum der Lastschriftdatei die Fälligkeit liegen soll. Sie können zwischen 0, 1, 2 oder maximal 10 Tagen wählen.

Das verbessert den Zahlungseinzug und sorgt für mehr Transparenz. Das gewählte Fälligkeitsdatum wird automatisch in der Lastschriftdatei gespeichert. Der Einzug erfolgt zum angegebenen Termin, nachdem Sie die Datei im Bankportal hochgeladen haben.

Fälligkeitsdatum bei Lastschriften


Verordnung für einen Tag

Mit diesem Release wurde die Verordnungsverwaltung erweitert, eine Verordnung auch für einen einzelnen Tag zu erstellen. Diese Anpassung ermöglicht eine präzisere Abbildung kurzfristiger Maßnahmen, zum Beispiel bei einmaligen ärztlichen Anordnungen oder temporären Pflegebedarfen.

Die Erstellung erfolgt wie gewohnt über die Verordnungsmaske, wobei nun auch identischer Start- und Endzeitpunkt gewählt werden kann.

Tagesverordnung


Investitionskosten auf Ausbildungszuschlag berechnen

In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, die Investitionskosten auch auf den Ausbildungszuschlag zu berechnen. Denn in normal Fall werden die Investitionskosten nur auf die Pflegeleistungen berechnet. Diese Option steht ab sofort zur Verfügung. Die Einstellung erfolgt im Bereich der zugeordneten Leistungen, bei dem Ausbildungszuschlag und kann nur bei den Investitionskosten mit der Berechnungsregel "Prozent" angewendet werden.

Investitionskosten auf Ausbildungszuschlag

Die Berechnung der Investitionskosten auf den Ausbildungszuschlag ist nur in wenigen Bundesländern möglich.



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