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Release 4.52 - Neuer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Zum 1. Juli 2025 treten wichtige Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft. Pflegebedürftige erhalten künftig einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibler und einfacher einsetzbar ist. meinpflegedienst.com unterstützt Sie ab sofort bei der Umsetzung dieser neuen Regelung – direkt in Ihrer Leistungsplanung und Abrechnung. So behalten Sie den Überblick und setzen die gesetzlichen Vorgaben sicher um.



Mit der Pflegereform wird der bisher getrennte Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Budget zusammengeführt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können ab dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nutzen. Dabei ist es nicht mehr erforderlich, bestimmte Anteile nur für eine der beiden Leistungsarten einzuplanen. Auch die bisher geltende Voraussetzung, dass die Pflegeperson zuvor sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt. Gleichzeitig wird die Anspruchsdauer für die Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr erweitert.

Die neue gesetzliche Regelung wurde in meinpflegedienst.com vollständig umgesetzt. Der gemeinsame Jahresbetrag wird automatisch im System berücksichtigt und übersichtlich dargestellt. Auch bei der Leistungsplanung und Abrechnung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und Beträge entsprechend den neuen Vorgaben, sodass Sie wie gewohnt rechtssicher dokumentieren und arbeiten können.

Umsetzung in meinpflegedienst.com

Zu Jahresbeginn war das Budget für die Verhinderungspflege mit einem Betrag von 2.528 € hinterlegt. Dieser Betrag setzte sich aus 1.685 € für die Verhinderungspflege sowie einem anteiligen Betrag von 843 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege zusammen.

Gemeinsamer Betrag zu 01 Juli 2025

Ab dem 01. Juli 2025 können Pflegebedürftige den gesamten gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel nutzen. Daher wurde zum Stichtag ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 1.011 € eingebucht. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt somit ab dem 01. Juli 2025 3.539 €.

Bitte beachten Sie: Sollte der Klient im laufenden Kalenderjahr bereits Leistungen aus dem Budget der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, muss der gemeinsame Jahresbetrag entsprechend um den bereits verbrauchten Anteil reduziert werden.

Weitere Informationen zu den Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finden Sie unter folgendem:



Sammelrechnungsnummer in der DATEV-Schnittstelle integriert

In der DATEV-Schnittstelle wurde eine neue Spalte ergänzt, in der die Sammelrechnungsnummer ausgewiesen wird. Diese Erweiterung ermöglicht eine klarere Zuordnung und Nachvollziehbarkeit von zusammengefassten Rechnungen in der Finanzbuchhaltung. Die Sammelrechnungsnummer wird automatisch bei allen relevanten Buchungssätzen mitgeführt und steht beim Export im entsprechenden Format zur Verfügung.

Sammelrechnungsnummer


Neue Terminart „Kontrolle und Pflege“ für Fahrzeuge eingeführt

Zur besseren Planung und Dokumentation von fahrzeugbezogenen Abläufen wurde die neue Terminart „Kontrolle und Pflege“ eingeführt. Diese Terminart dient insbesondere der regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle sowie kleineren Pflegearbeiten am Fahrzeug, wie zum Beispiel der Reinigung, dem Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten oder der Kontrolle von Reifendruck und Beleuchtung. Die neue Kategorie ermöglicht eine strukturierte Erfassung dieser Vorgänge und unterstützt so eine lückenlose Fahrzeugdokumentation.

Kontrolle und Pflege


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