Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Klient

Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Für Patienten die Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.